ALPHA-Rheinland, BAG HospizMan könnte sagen,
die Hospizbewegung ist in die Jahre gekommen. Schon längst sind
es nicht mehr erste Schritte, die sie tut, auch wenn die
tägliche Hospizarbeit – jeweils und immer wieder neu – solche
ersten Schritte erfordert. Das ist und bleibt im guten Sinne der
„Anfängergeist“. Aus einer Bürgerbewegung ist im Laufe der Jahre
eine gesellschaftliche Institution geworden. Aus der Initiative
und dem Handeln Einzelner hat sich eine Organisation mit
gesetzlicher Grundlage (SGB V, § 39a) und entsprechenden
Rahmenvereinbarungen entwickelt. Bei allem Nutzen und Vorteil
von Gesetzgebungsvorgaben, Empfehlungen und
Strukturfestschreibungen ist es jedoch Aufgabe der
Hospizbewegung, zu hinterfragen, zu überprüfen und immer wieder
neu zu verhandeln, um die Gesetze und Vorschriften an die Praxis
und die Bedürfnisse sterbender Menschen anzupassen, nicht etwa
umgekehrt.
Diese Entwicklung erfordert verändertes „Handwerkszeug“. War es
in der Aufbauzeit notwendig und fraglos richtig, Kooperationen
zwischen stationären und ambulanten Hospizen eher auf dem so
genannten kleinen Dienstweg einzugehen und zu pflegen, so
erfordert die heutige Institutionalisierung klare Strukturen,
und die Hospiz-Partner benötigen neue „Spielregeln“. Diese
Veränderung löst naturgemäß Unsicherheiten aus und wirft Fragen
auf. Dies gilt insbesondere in Bezug auf
Kooperationsvereinbarungen zwischen stationären und ambulanten
Hospizen. Deshalb haben sich erfahrene Hospizmitarbeiterinnen,
Koordinatorinnen und Vorständler aus dem ambulanten wie
stationären Bereich zusammen mit ALPHA-Rheinland und der
BAG-Hospiz zur Aufgabe gemacht, den Unsicherheiten und Fragen
nachzugehen und nach Aspekten und Wegen zu suchen, die eine
Kooperation auf eine tragfähige Basis stellen können. Aus dieser
Zusammenarbeit ist eine Handreichung zu
Kooperationsvereinbarungen entstanden, in der Hintergründe und
Aspekte, Anregungen und Empfehlungen für die Zusammenarbeit
zwischen stationären und ambulanten Hospizen aufgezeigt werden.
Beleuchtet werden dabei unter anderem: Die Bedeutung von
Präambel und Leitbild, Kooperationen und Hospiznetz, das
ambivalente Verhältnis von stationärer und ambulanter
Hospizarbeit, die Kommunikation zwischen Haupt- und
Ehrenamtlichen, die Befähigung und Fortbildung Ehrenamtlicher,
Öffentlichkeitsarbeit, Spenden- und Kostenregelung sowie
Qualitätssicherung. |