Gerda
GrafFür die Begleitung von sterbenskranken Menschen in
stationären Hospizen sind in Deutschland erstmals
Qualitätskriterien erarbeitet worden, die den Kern hospizlichen
Handelns erfassen: die persönliche Zuwendung und Fürsorge, die
Wahrung der Menschenwürde und die Ausrichtung an den
individuellen Bedürfnissen des Patienten auch in psychosozialer
und spiritueller Hinsicht. Die Anforderungen an die hospizliche
Sorgsamkeit haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V.
(Niederzier), der Deutsche Caritasverband e.V. (Freiburg), und
das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland
e.V. (Stuttgart) in Zusammenarbeit mit 40 stationären Hospizen
beschrieben und in dem „Qualitätshandbuch für stationäre
Hospize“ mit dem Titel „sorgsam“ niedergelegt.
Dieser Leitfaden kann und soll nach den Wünschen der Herausgeber
auch Altenheimen, Krankenhäusern und Pflegediensten neue Impulse
für eine patientenorientierte Versorgung Schwerkranker geben. Er
soll ebenso einer überzogenen Ökonomisierung entgegenwirken, die
vorrangig die Optimierung institutionsinterner Strukturen und
Abläufe im Blick hat: „Das Revolutionäre an diesem Buch ist, das
es die Würde des Menschen zum Maßstab macht und seine
Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt und damit erhält der
Begriff Qualitätsmanagement eine zutiefst menschliche
Dimension.“ Das Qualitätshandbuch regt ein Umdenken in der
Pflege an und propagiert eine ‚sorgsame Umsorgung’ anstelle
eines „satt und sauber“. Das Handbuch stellt konsequent den
sterbenden Menschen in den Mittelpunkt allen Handelns und
beschreibt in zwölf Bereichen den Qualitätsanspruch an die
hospizlichen Leistungen: Nicht nur Strukturanforderungen stehen
im Mittelpunkt, sondern vor allem die Beziehungsarbeit mit dem
Patienten sowie den Angehörigen. Checklisten und Diagramme,
Grunddatenblätter und Reflexionsbögen helfen dabei, das
spezifisch hospizliche Profil bewusst zu erfüllen:
Beispielsweise durch die Vermittlung von Geborgenheit, Zeit für
Gespräche über Todesangst und Sinnfragen, die Erfüllung letzter
Wünsche, die Unterstützung sozialer Kontakte, die individuelle
Gestaltung des Zimmers, die Mitwohnmöglichkeit für Angehörige
oder die Zubereitung von Lieblingsgerichten. Mit dem
Qualitätshandbuch haben die BAG Hospiz und die beiden
Wohlfahrtsverbände der Caritas und Diakonie die gesetzliche
Auflage (§ 80 SGB XI, § 135 SGB V) erfüllt, die stationäre
Hospize zu Qualitätssicherung und Qualitätsmangement
verpflichtet. Darüber hinaus definiert das Handbuch den
inhaltlichen Rahmen der Hospizarbeit: zur Orientierung für
bestehende Hospize und als Hilfestellung bei der Gründung neuer
Hospize. Es beschreibt die gemeinsame Basis aller stationären
Hospize, lädt aber die einzelnen Einrichtungen genauso dazu ein,
eigene Regelungen zu überprüfen und neue Impulse in der
individuellen hospizlichen Praxis zu setzen. Der Titel des
Qualitätshandbuches „sorgsam“ steht dabei für ein gutes
Miteinander aller Beteiligten als einer Qualitätszusage, die an
den Bedürfnissen des sterbenskranken Menschen und seiner
Angehörigen orientiert ist. Diese Qualitätszusage gilt nicht nur
der notwendigen palliativmedizinischen und
palliativpflegerischen Versorgung, sie schließt auch die
psychosoziale Dimension des Miteinander und die spirituelle
Dimension der Frage nach dem Sinn von Leben und Tod ein. Als
unersetzliches Qualitätsmerkmal wird ausdrücklich auch die
Einbindung der ausgebildeten ehrenamtlichen Sterbebegleiter
verstanden, die neben der zunehmenden und notwendigen
Professionalisierung weiterhin eine tragende Säule der
Hospizbewegung bilden. Die ehrenamtlichen Sterbebegleiter
bringen ihre Alltagskompetenz ein und stehen für eine fraglose
Unterstützung am Ende des Lebens. Professionelle palliative
Betreuung und ehrenamtliche Begleitung des Mitmenschen in der
letzten Lebensphase fließen so zusammen, um den
unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelnen Sterbenden gerecht
werden zu können.
(2) Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V. (Hrsg.):
SORGSAM. Qualitätshandbuch für stationäre Hospize. Wuppertal:
der hospiz verlag, 2004. |