Michael
Wissert, Daniela PopelkaDie Änderung des § 39a SGB V eröffnen
den ambulanten Hospizdiensten ab dem 1.1.2002 die Möglichkeit,
für die Koordination der ehrenamtlichen Sterbebegleitungen von
den gesetzlichen Krankenkassen eine Finanzierung für eine
hauptamtliche Kraft zu erhalten. Allerdings ist an die Vergabe
von entsprechenden Mitteln eine Reihe von Bedingungen geknüpft,
u. a. müssen vom jeweiligen Hospizdienst Maßnahmen der
Qualitätssicherung auch für die ehrenamtliche Sterbebegleitung
durchgeführt und durch eine diesbezügliche Dokumentation
nachgewiesen werden.
Im Rahmen des Projektes wurde ein Dokumentationsverfahren
entwickelt, das den Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen
genügt und das von den ehrenamtlichen SterbebegleiterInnen sowie
der hauptamtlichen Koordinatorin im hospizlichen Alltag einfach
und mit einem verträglichen Zeitaufwand zukünftig genutzt werden
kann. Bislang gab es keine systematisierte Beschreibung der
psychosozialen ehrenamtlichen Inhalte im Rahmen der ambulanten
Sterbebegleitung. Folglich konnte man die jeweilige Qualität
einzelner Inhalte der diversen Bereiche psychosozialer
Unterstützung bestenfalls punktuell, in einer unsystematisierten
Weise erfassen. Die von den einzelnen Hospizdiensten dabei
verwendeten Dokumentationsverfahren sind – sofern es sie für
diesen Bereich der ehrenamtlichen Arbeit überhaupt gibt – formal
und qualitativ sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund wurden im
Rahmen des Projektes zunächst alle Tätigkeiten der
ehrenamtlichen Sterbebegleitung erfasst und systematisiert. Mit
der erarbeiteten Strukturierung können die Hospizdienste den
Finanzierungsträgern und der Öffentlichkeit gegenüber zukünftig
differenziert darstellen, was die ehrenamtliche Sterbebegleitung
im Rahmen psychosozialer Hilfen generell leistet. Insgesamt
wurden in dieser Systematik 74 unterschiedliche Hilfen für
sterbende Menschen und ihre Angehörigen im Rahmen des
psychosozialen Handelns von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
unterschieden. All diese Hilfen und Tätigkeiten wurden
hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Prozessqualität und für die
Wirkungen (Ergebnisqualität) des ehrenamtlichen Handelns
beschrieben. Ferner wurde mittels einer Befragung erfasst
(15-prozentige Stichprobe aller ambulanten Hospizdienste in
Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 150 Sterbebegleitungen), wie
häufig die unterschiedlichen Inhalte und Tätigkeiten von den
Ehrenamtlichen bei den ambulanten Sterbebegleitungen
durchschnittlich erbracht werden. In diesem Zusammenhang wurde
u.a. ermittelt, dass bei mehr als jeder vierten ambulanten
Sterbebegleitung (28,4 %) die Ehrenamtlichen damit konfrontiert
sind, dass der pflegerische Bedarf des Sterbenden bzw. die
pflegerische Unterstützung der Angehörigen nicht ausreichend
durch professionelle Pflege abgedeckt ist. Auf der Basis der
ausgearbeiteten Systematik von psychosozialen Hilfen und der
Ergebnisse der Befragung wurde ein mehrstufiges Verfahren der
Qualitätssicherung und der Dokumentation entwickelt, mit dessen
Hilfe alle Inhalte und Aufgaben der ehrenamtlichen
Sterbebegleitung kontinuierlich reflektiert und die jeweilige
Zielerreichung auswertend erfasst werden kann. Das
standardisierte Dokumentationsverfahren bietet die Basis für
weiterführende Entwicklungen mit Blick auf die Formulierung von
Qualitätsstandards für die Prozess- und die Ergebnisqualität der
psychosozialen ehrenamtlichen Sterbebegleitung sowie für
eigenständige Modifikationen des Dokumentationsverfahrens durch
die Hospizdienste. Das Handbuch für die „Qualität sichernde
Dokumentation der ehrenamtlichen psychosozialen Begleitung
Sterbender in der ambulanten Hospizarbeit“ ist erhältlich bei
der BAG Hospiz. |