Allgemeine
Überlegungen
Wenngleich in vielen Ländern der größere Anteil des Budgets für
die Gesundheitsfürsorge für Menschen in ihren letzten
Lebensjahren ausgegeben wird, erhalten diese nicht immer die
Versorgung, die ihren Bedürfnissen am angemessensten ist.
Palliativmedizinische Versorgung beschränkt sich nicht auf eine
bestimmte Erkrankung und umfasst die Zeitspanne von der
Diagnosestellung einer fortgeschrittenen Erkrankung bis hin zum
Ende der Trauer; dies kann einen Zeitraum von mehreren Jahren
oder Wochen betreffen, selten auch Tagen. Palliativmedizinische
Versorgung ist nicht identisch mit Versorgung in der Sterbephase
(terminal care), aber sie schließt diese mit ein.
Es ist von größter Wichtigkeit, dass in den Mitgliedsstaaten ein
Klima der Anerkennung der Palliativmedizin geschaffen wird.
Die Öffentlichkeit, Patienten und deren Angehörige mit
eingeschlossen, muss über die Bedeutung von
palliativmedizinischer Versorgung, Betreuung und Begleitung
unterrichtet werden und verstehen, worin ihr Angebot besteht.
Einige aktuelle Studien, in denen Daten aus insgesamt 35
europäischen Staaten präsentiert werden, haben die Unterschiede
palliativmedizinischer Versorgung in den verschiedenen Ländern
aufgezeigt, so zum Beispiel im Hinblick auf die Finanzierung der
Leistungen (so diese überhaupt besteht), auf die Systeme des
Gesundheitswesens und die Stellung, die Palliativmedizin in
diesen hat, auf ethische und kulturelle Faktoren, auf die Rolle
der nationalen Organisationen und internationalen Zusammenarbeit
für die Weiterentwicklung der palliativ-medizinischen
Versorgung, auf die Verfügbarkeit von Opioiden und auf die Frage
der Ausbildung und Erweiterung der Anzahl der Beschäftigten in
diesem Bereich.I. Richtlinien
Palliativmedizinische Versorgung betreffende Politik sollte auf
Werten basieren, wie sie vom Europarat dargelegt werden:
Menschenrechte und Patientenrechte, Menschenwürde, sozialer
Zusammenhalt, Demokratie, Gleichheit, Solidarität,
Gleichstellung der Geschlechter, Mitbestimmung und Freiheit der
Wahl.
Palliativmedizin beinhaltet folgende Kerndimensionen:
- Symptomkontrolle;
- psychologische, spirituelle und emotionale Unterstützung;
- Unterstützung der Familie;
- Trauerbegleitung.
Folgende Prinzipien untermauern die Empfehlung:
- Palliativmedizin ist ein unverzichtbarer und integraler
Teil der Gesundheitsversorgung. In den nationalen Strategien
für die Gesundheitsversorgung sollten Vorkehrungen für die
Entwicklung und funktionelle Integration von
palliativmedizinischer Versorgung enthalten sein.
- Jeder Mensch, der eine palliativmedizinische Versorgung
benötigt, sollte unverzüglich Zugang zu ihr erhalten können,
und zwar in einer Form, die - soweit dies unter vernünftigen
Gesichtspunkten machbar ist - seinen Bedürfnissen und
Vorlieben entspricht.
- Palliativmedizin zielt auf die Erreichung und Erhaltung
der bestmöglichen Lebensqualität für Patienten ab.
- Palliativmedizin richtet sich auf physische, psychische
und spirituelle Aspekte, die mit einer fortgeschrittenen
Erkrankung einhergehen. Dies erfordert den koordinierten
Einsatz hoch qualifizierter und mit den notwendigen Ressourcen
ausgestatteter interdisziplinärer und multiprofessioneller
Teams.
- Akut auftretenden Problemen sollte begegnet werden, sofern
der Patient dies wünscht, oder sie sollten nicht behandelt
werden, wenn der Patient dies vorzieht, wobei aber die
palliativmedizinische Behandlung, Betreuung und Begleitung
weiterhin sicher gestellt bleiben muss.
- Der Zugang zu palliativmedizinischer Versorgung sollte von
der Bedürftigkeit eines Patienten abhängen, nicht aber von der
Art seiner Erkrankung, der Lage seines Wohnortes, seines
sozio-ökonomischen Status’ oder anderer Faktoren.
- In die Ausbildungsgänge aller in palliativmedizinische
Behandlung, Betreuung und Begleitung involvierten
Berufsgruppen sollten palliativmedizinische Inhalte integriert
werden.
- Die Forschung sollte sich damit beschäftigen, wie die
Versorgungsqualität verbessert werden kann. Alle Maßnahmen im
Rahmen der Palliativversorgung sollten im größtmöglichen Maß
von entsprechenden Forschungsergebnissen getragen werden.
- Palliativversorgung sollte in angemessener und
ausreichender Weise finanziert werden.
- Wie in allen Sektoren medizinischer Versorgung, sollten
alle Vertreter der in die palliativmedizinische Versorgung
involvierten Berufsgruppen die Patientenrechte respektieren,
sich gemäß der beruflichen Pflichten und berufsethischen
Grundsätze ihrer Profession verhalten und, in diesem Sinne, im
besten Interesse des Patienten handeln.
II. Versorgungsformen und Einrichtungen
- Palliativmedizin ist ein interdisziplinäres und
multiprofessionelles Konzept, das sich den Bedürfnissen von
Patienten widmet, und dabei auch die nicht-professionellen
Betreuungspersonen, wie z.B. Angehörige, einbezieht.
- Palliativmedizinische Angebote und Strategien müssen ein
breites Spektrum von Ressourcen umfassen, so etwa häusliche
Versorgung, stationäre Versorgung auf spezialisierten oder
konventionellen Stationen, Tageskliniken/ Tageshospize und
Klinikambulanzen, Notfalldienste und Einrichtungen zur
Entlastung. Diese Angebote sollen umfassend sein, dem
jeweiligen Gesundheitssystem und seiner Kultur entsprechen und
sich an den wechselnden Bedürfnissen und Wünschen der
Patienten ausrichten.
- Nicht-professionelle pflegende und betreuende Personen
sollen in ihren Aufgaben unterstützt werden und keine größeren
sozialen Nachteile, wie z.B. den Verlust ihres Arbeitsplatzes,
aufgrund ihrer Versorgungstätigkeit erleiden müssen. Ein
formelles Recht auf „Pflegeurlaub“ wäre möglicherweise
erstrebenswert.
- Allen beruflich in die Versorgung von Patienten mit
fortgeschrittenen, progressiven Erkrankungen involvierten
Fachkräften sollte jederzeit ein leichter Zugang zu der
entsprechenden Expertise möglich sein.
- Spezialisierte palliativmedizinische Versorgung sollte
allen Patienten zugänglich sein, wenn sie diese benötigen, und
zwar zu jeder Zeit und in jeder Situation.
- Es sollte sichergestellt sein, dass die (Weiter-)Entwicklung
der Palliativmedizin auf nationaler Ebene gesteuert wird und
eine angemessene Koordinierung der Einrichtungen mit einer
klaren Zuteilung von Verantwortlichkeiten stattfindet. Die
Bildung regionaler Netzwerke wird zur Erreichung dieses Ziels
empfohlen.
- Patienten muss der Zugang zu palliativmedizinischer
Versorgung garantiert sein, und zwar ohne unbillige
finanzielle Hürden. Finanzielle oder andere Arrangements
sollten so gestaltet sein, dass die Kontinuität der
palliativmedizinischen Behandlung, Betreuung und Begleitung
gewährleistet ist und den Bedürfnissen der Patienten angepasst
werden kann.
- Für Personen, die Patienten im häuslichen Bereich pflegen
und betreuen, müssen ausreichende Angebote für eine zeitweise
Erholung bei Überlastung geschaffen werden.
III. Politik und Organisation
- Palliativmedizin muss ein integraler Bestandteil des
Gesundheitssystems eines Landes sein und als solcher auch Teil
komplexer Strategien und spezieller Programme wie z.B. für die
Versorgung von Krebs-, AIDS- oder geriatrischen Patienten.
- Regierungen sollten eine Studie durchführen, in der der
Bedarf an den entsprechenden Angeboten, an unterschiedlich
hoch qualifiziertem Personal und an Bildungsprogrammen für
Vertreter verschiedener Berufsgruppen (inklusive
ehrenamtlicher Mitarbeiter) analysiert wird.
- Auf der Grundlage einer solchen Bedarfsanalyse sollten
nationale oder regionale Regierungen in enger Zusammenarbeit
mit Vertretern der entsprechenden Berufsgruppen, Patienten und
deren Angehörigen umfassende nationale Strategien für eine
palliativmedizinische Versorgungsstruktur entwerfen und diese
implementieren.
- Zu diesen Strategien gehört, dass Regierungen rechtliche,
soziale, wirtschaftliche, kulturelle, administrative und/oder
physische Barrieren für den Zugang zu einer
palliativmedizinischen Versorgung identifizieren. Um solche
Hindernisse, die oft zu Ungleichbehandlungen führen, zu
überwinden, sollten Initiativen und Programme entwickelt
werden.
- Per Gesetzgebung sollten Opioide und andere Medikamente in
einer Bandbreite von Zubereitungen und Dosierungen für den
medizinischen Gebrauch zugänglich sein. Die Furcht vor
möglichem Missbrauch sollte nicht den Zugang zu notwendiger
und effektiver Medikation verhindern. In den Ländern sollte
eventuell überlegt werden, ob dazu neue gesetzliche Regelungen
notwendig sind oder bestehende Regelungen überarbeitet werden
sollten.
- Es wird empfohlen, dass sowohl auf nationaler als auch auf
regionaler und lokaler Ebene interdisziplinäre Fokusgruppen
oder Räte etabliert werden sollen, in welche Patienten, deren
Angehörige und andere einbezogen werden und deren Aufgabe es
ist, das politische und öffentliche Interesse wach zu halten.
Vorzugsweise sollten solche Gruppen mit Regierungen und
anderen Organen dabei zusammenarbeiten, die erforderliche
Politik zu implementieren.
- Um eine Qualitätskontrolle palliativmedizinischer
Versorgung zu ermöglichen, ist die Festlegung eines
einheitlichen „Minimal Data Set (MDS)” erforderlich, zumindest
auf nationaler Ebene.
- Aus dem wichtigen Grund der Gleichbehandlung sollte
besondere Aufmerksamkeit auf die palliativmedizinische
Versorgung benachteiligter Gruppen gelegt werden (z.B.
Inhaftierte, Menschen mit geistigen Behinderungen, Obdachlose,
Flüchtlinge), weiterhin auf kulturelle und ethnische
Unterschiede, die für die Bedürfnisse der Patienten eine Rolle
spielen. In gleicher Weise wichtig ist die Aufmerksamkeit, die
der palliativ-medizinischen Versorgung von Kindern gewidmet
werden muss.
- Fachkräfte haben Anspruch auf eine gerechte Honorierung
und Anerkennung ihrer Arbeit und Kompetenz.
- Alljährlich sollte ein nationaler Bericht über die
Organisation und den Stand der Palliativversorgung
veröffentlicht werden.
IV. Qualitätssteigerung und Forschung
- Die Definition und Anerkennung von Indikatoren guter
palliativmedizinischer Versorgung, anhand derer alle
Dimensionen der Versorgung aus Sicht der Patienten erhoben
werden können, sollte gefördert werden.
- Leitlinien für die klinische Praxis, basierend auf der
bestmöglichen Evidenz, sollen unter Einbeziehung von Patienten
in systematischer Weise entwickelt werden.
- Regelmäßiges Feedback der Praxis in Form von Audits ist
ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätskontrolle.
- Wenngleich wissenschaftliche Forschung im Bereich der
Palliativmedizin besonders schwierige ethische Probleme
aufwerfen mag, sollten sowohl pflegerische und betreuerische
Dienste als auch medizinische Interventionen nach anerkannten
wissenschaftlichen Methoden qualitativ und quantitativ
evaluiert werden. Der Fokus solcher Studien sollte
Patienten-orientiert sein.
- Gemeinschaftliche Forschung, sowohl auf nationaler als
auch auf europäischer Ebene, sollte gefördert werden.
- Es sollte eine wissenschaftliche Beobachtungsstelle
eingesetzt werden, um auf nationaler und regionaler Ebene
verlässliche Daten über die Entwicklung und die Qualität
palliativmedizinischer Versorgung zu sammeln, zu verarbeiten
und zu verbreiten.
V. Aus-, Weiter- und Fortbildung
- Sowohl im Bereich der Forschung als auch der Ausbildung
ist eine akademische Anerkennung der Palliativmedizin von
großer Bedeutung.
- Palliativmedizinische Inhalte sollten in die Ausbildung
von Medizinstudenten sowie Pflegekräften aufgenommen werden.
Standardcurricula sowie Fort- und Weiterbildung sollten
etabliert werden, ebenso Ausbildungsprogramme für
palliativmedizinische Spezialisten.
- Die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf Ausbildung
sollte gefördert werden, z.B. durch die Einführung eines
Handbuchs über Palliativstationen, die zu Austauschprogrammen
bereit sind.
- Alle Fachkräfte und Laien, die im palliativmedizinischen
Bereich tätig sind, sollten hierzu angemessen ausgebildet bzw.
befähigt sein; auf allen Ebenen der Qualifizierung sollten sie
konkrete, tiefe und kulturell einfühlsame Anleitungen
erhalten.
- Palliativmedizinische Ausbildung sollte sowohl mono- als
auch interdisziplinär angelegt sein.
- Palliativmedizinische Ausbildung sollte regelmäßig
aktualisiert werden, z.B. durch Supervision.
- In jedem Land sollten Referenzzentren für Lehre und
Fortbildung in Palliativmedizin eingerichtet werden.
- Idealerweise sollte die Ausbildung von Fachkräften
folgende drei aufeinander aufbauende Stufen umfassen:
Grundlagen, mittlere Ebene, Unterricht für Fortgeschrittene.
- Den Ländern wird empfohlen, ein besonderes Gewicht auf die
Information der Öffentlichkeit über alle relevanten Aspekte
palliativmedizinischer Versorgung, Betreuung und Begleitung zu
legen.
- Unrichtige, negative Meinungen über Opioide bei Patienten,
deren Angehörigen, Fachkräften und in der Öffentlichkeit
sollten korrigiert werden. Dabei sollte sowohl in
entsprechenden Öffentlichkeitskampagnen als auch in der
Ausbildung von Fachkräften der Unterschied zwischen klinischer
Anwendung und einem potenziellen Missbrauch deutlich
hervorgehoben werden.
VI. Die Angehörigen
- Das Ziel und der Grundsatz, den Patienten Nahestehenden zu
helfen (in der Regel Familienangehörigen) sollten umsichtig
umgesetzt werden, indem deren Fähigkeit, den Patienten
emotionale und praktische Unterstützung zu geben, gestärkt
wird, desgleichen ihr eigenes Vermögen, mit dem
Krankheitsverlauf, mit Trauer und Verlust umzugehen. Besondere
Aufmerksamkeit sollte der Vermeidung bzw. der Behandlung von
Depressionen aufgrund von Erschöpfung gewidmet werden.
VII. Kommunikation mit Patienten und deren Angehörigen
- Nur in einem Klima, einer Haltung und einer Beziehung zum
Patienten, die von Offenheit dem Patienten und dessen
Angehörigen gegenüber bestimmt sind, können
palliativmedizinische Versorgung, Betreuung und Begleitung
verwirklicht werden.
- Fachkräfte sollten darauf achten, in wie weit Patienten
über ihre Situation informiert werden möchten und in diesem
Zusammenhang auf Bedingungen achten, die durch den kulturellen
Hintergrund des Patienten bestimmt sind.
- Fachkräfte sollten bei der Art und Weise, wie sie
Informationen an ihre Patienten weitergeben, die emotionalen
oder kognitiven Barrieren beachten, die oft in der
Kommunikation mit Patienten auftreten, die im
fortgeschrittenen Stadium einer progressiven Erkrankung sind.
- Wenn Kinder betroffen sind, entweder aufgrund einer
eigenen Erkrankung oder der Erkrankung eines Elternteils,
sollte die Kommunikation den Fähigkeiten und Bedürfnissen des
Kindes angepasst sein.
VIII. Teams, Teamarbeit und Versorgungsplanung
- Palliativmedizinische Versorgung ist interdisziplinär und
multiprofessionell, meist sind ein Arzt und eine Pflegeperson
involviert oder andere im Gesundheitsbereich Tätige, die über
die Expertise verfügen, sich um die physischen, psychischen
und spirituellen Bedürfnisse von Patient und Angehörigen zu
kümmern. Die Funktionsfähigkeit solcher Teams muss ermöglicht
werden.
- Entscheidungsfindungen, insbesondere der Weg zur
Entscheidungsfindung, die Überprüfung und das regelmäßige
Überdenken individueller antizipatorischer Pflegeund
Behandlungspläne sollten gemeinschaftlich zwischen Patient,
Angehörigen und Team erfolgen, wann immer dies angebracht ist
und dies den Wünschen des Patienten entspricht. Für einen
angemessenen Informationsaustausch zwischen unterschiedlichen
involvierten Diensten (mit kurativem oder palliativem
Therapieziel) sollte Sorge getragen werden.
- Ehrenamtliche können ein wichtiger Bestandteil des Teams
sein. Sie übernehmen nicht die Aufgaben von hauptamtlichen
Fachkräften, aber sie tragen ihre eigenen Kenntnisse und ihr
Engagement bei. Die Einrichtung von ehrenamtlichen Diensten
und die Möglichkeiten, zur ehrenamtlichen Arbeit befähigt zu
werden, sollten geschaffen werden.
- Alle Mitglieder eines Teams sollten über die ihren
Aufgaben entsprechenden Kenntnisse verfügen und sich über
Möglichkeiten wie auch Grenzen innerhalb ihrer Rolle und der
Rollen der anderen im Klaren sein.
- Für Patienten und Angehörige ist es sehr wichtig, dass
sich die Informationen der unterschiedlichen in ihre Betreuung
und Behandlung involvierten Personen nicht widersprechen.
Daher muss für einen optimalen Informationsaustausch gesorgt
werden, um so Missverständnissen oder Diskrepanzen
vorzubeugen. Es ist ratsam, eine Person als Koordinator
einzusetzen, vorzugsweise - abhängig von den jeweiligen
Umständen - wäre dies der Hausarzt.
- Jegliche Kommunikation zwischen den Fachkräften über
Patienten oder deren Angehörige unterliegt der beruflichen
Schweigepflicht, wobei das Recht des Patienten auf
Geheimhaltung seiner medizinischen Befunde sowie das Recht der
Angehörigen auf Privatsphäre respektiert werden müssen.
- Palliativmedizinische Versorgung, Betreuung und Begleitung
sind in der Regel dankbare Aufgaben, können aber auch sehr
fordernd sein. Daher ist „Caring for the Caregivers”, die
Betreuung der Behandelnden, Pflegenden und Begleitenden ein
wesentlicher Aspekt des palliativmedizinischen Konzepts. Deren
Gesundheits- und Arbeitsschutz sollte daher
gesundheitspolitisch berücksichtigt werden.
IX. Trauer
- Für alle, die dies benötigen, sollten Angebote zur
Trauerbegleitung bestehen.
- Alle hauptamtlich in Palliativmedizin und Hospizarbeit
Beschäftigten sollten Anzeichen von besonders komplizierter
oder pathologischer Trauer erkennen können.
(Anmerkung: Auszüge aus der Empfehlung Rec (2003) 24
des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten zur Strukturierung
der palliativmedizinschen und -pflegerischen Versorgung,
verabschiedet durch das Ministerkomitee am 12. November 2003 bei
der 860sten Versammlung der Ständigen Vertreter der
Außenminister.
Übersetzung im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für
Palliativmedizin.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin nachzulesen.) |