Monika
MüllerMitte der achtziger Jahre artikulierte sich in den
sogenannten helfenden Berufen ebenso wie in der
Gesamtgesellschaft das Unbehagen, dass schwerstkranken und
sterbenden Menschen und ihren Angehörigen und Freunden nicht
genügend Unterstützung und Hilfe widerfährt.
Man kann viele Faktoren benennen, die dazu beigetragen haben,
dass Sterben zum „Problem“ wurde:
- Die Sterbeprozesse dauerten länger und waren damit
manchmal schwieriger als vorher
- Die Fortschritte der Medizin riefen die Hoffnung hervor,
dass der Tod in vielen Fällen hinausgeschoben werden konnte
- Mediziner und Vertreter anderer Berufe schienen vor allem
darauf eingestellt, für das Leben zu kämpfen und hatten dann
schließlich am Ende dieses Kampfes häufig das Gefühl, nun
„nichts mehr tun zu können.
- Das Sterben fand mehr und mehr in den Institutionen statt
und nicht da, wo die meisten wollten: zu Hause
Dies alles führte dazu, dass man sich aufgerufen fühlte, sich
mit der Begleitung Sterbender auseinandersetzen zu müssen.
Auch wenn es um die Hilfe für Sterbende ging, wurde dieses Wort
bewusst nicht genutzt, weil es zu Beginn der Diskussion
einschlägig besetzt war für die Hilfe zum Sterben, wobei die
Sterbebegleitung die Hilfe beim Sterben und während des Sterbens
meint. Begleiten bedeutet, zu jemandes Schutz, Entlastung und
Gesellschaft ein Stück des Weges mitzugehen und sein Weggefährte
zu sein, ein Bündnis mit ihm einzugehen, in dem aber immer der
andere der Führende und Bestimmende bleibt.
Begleitung hat die Aufgabe, dem Sterbenden, seinen Freunden und
seiner Familie im Sterbeprozess zu entlasten, indem er die
verschiedenen vorhandenen Bedürfnisse erkennt und möglicherweise
auf sie reagiert. So ist Sterbebegleitung ein sehr umfassender
Begriff, welcher beinhalten kann:
- Behandlung ( z. B. von Schmerzen )
- Therapie ( z. B. von panischen Ängsten )
- Beistand ( Einstehen für etwas )
- Pflege ( Grund- und palliative Pflege )
- Betreuung ( ggf. auch Rechtsvertretung )
- Vermittlung von Nähe
- Herstellung von Kontakt
- Wiederherstellung oder Sicherung von Lebensqualität
- Sorgen für den Erhalt von Autonomie
- Entlastung
- Anwesenheit (1)
Die Hilfestellungen sind abzuleiten aus den körperlichen
Bedürfnissen sowie den Bedürfnissen nach Sicherheit, Achtung,
Zuneigung und Selbstverwirklichung. Wichtig ist die Betonung,
dass immer nur derjenige, dem die Begleitung zuteil wird, die
Norm von Unterstützung und Beistand liefert. Die verschiedenen
Beschreibungen von Sterbeprozessen, die die Literatur bietet,
und der dadurch bestimmten Begleitungen haben alle gewisse Vor-
als auch Nachteile. Sie bieten Hintergrundwissen und die
Zuordnung von Normalität, dürfen aber nie dazu verwendet werden,
den Patienten einzuordnen oder zu klassifizieren.
Sterbebegleitung ist sicher nicht nur dem Kontext von
Hospizarbeit und Palliativmedizin vorbehalten, wenngleich diese
Keimzellen bereithalten, in denen inhaltliche Fortschreibung und
Qualität sichernde Maßnahmen erfolgen und von denen eine große
Ausstrahlung in die Gesellschaft als auch ein deutlicher
Implementierungsauftrag an andere Institutionen und Dienste
ausgeht. (2) Hier ist die Hospizarbeit ein guter Ansatz, darf
aber keine Alibifunktion erfüllen. Das Personal von
Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Ärzte, Seelsorgende in
den Pfarreien, Freunde und Nachbarn behalten ihre Aufgabe, die
Schwerstkranken da zu umsorgen und nach besten Möglichkeiten zu
begleiten, wo sich eben diese befinden.
Dennoch ist es nicht so, dass jeder Mensch die Fähigkeit, einen
Sterbenden zu begleiten, abrufbar in sich trägt. Die Ermutigung
und Befähigung hierzu muss deshalb Bestandteil der Aus- und
Fortbildung von Mitarbeitern aller in Frage kommenden
Berufsgruppen als auch der ehrenamtlich Helfenden, die einen
unschätzbaren Dienst in der Sterbebegleitung leisten, sein. In
den letzten 10 Jahren sind im deutschen Sprachraum brauchbare
Modelle entwickelt worden. Darin geht es nicht nur um die
notwendigen Kenntnisse in Schmerztherapie und Symptomkontrolle,
das Erwerben von Gesprächstechniken, sondern um den Erwerb einer
besonderen Haltung gegenüber dem sterbenden Menschen, aus dem
heraus sich bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten ableiten
lassen. (3)
Eng zusammen mit der Begleitung in der letzten Lebenszeit und im
Sterben hängt auch die Unterstützung nach dem Versterben eines
Menschen, dem Beistand in der Zeit der Trauer. Ebenso wie die
Sterbebegleitung ist auch die Begleitung Hinterbliebener keine
Aufgabe, die alleine den Fachleuten vorbehalten ist. „Die
Schwermut, eine Facette der Trauer, ist etwas zu Schmerzliches,
und sie reicht zu tief in die Wurzeln unseres menschlichen
Daseins, als dass wir sie den Psychiatern überlassen dürfen.”
(4)
Hilfe im Prozess der Trauer zielt vor allem auf die Erlaubnis
von Trauerzuständen und -strategien sowie die Rückgewinnung der
Fähigkeit, die Wirklichkeit, wie sie ist, zu akzeptieren und
sich in ihr in irgendeiner Form wieder engagieren zu können.
Darüber hinaus zielt sie auf die Rekonstruktion der eigenen
Identität als Person und die Erarbeitung eines
Daseinsverständnisses, in dem der verlorene Mensch in
veränderter Form zum Leben des Hinterbliebenen gehören darf und
vielleicht sogar das weitere Leben stützt und bereichert, auch
wenn er nicht mehr unmittelbar verfügbar ist.
(1) Vgl. Franco Rest, Hospizbewegung in
NRW – Neue Wege in der Sterbebegleitung, Tagungsdokumentation
hrsg. Von Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 1995.
(2) Vgl. Monika Müller, Gera Kessler ( Hrsg. ),
Implementierung von Hospizidee und Palliativmedizin in die
Struktur und Arbeitsabläufe eines Altenheims. Eine
Orientierungs- und Planungshilfe. ALPHA Rheinland, Bonn 2000.
(3) Konzepte hierzu sind bei allen im Anhang angeführten
überregionalen Stellen zu erhalten.
(4) Romano Guardini, Vom Sinn der Schwermut, Zürich 1928. |