Texte zur Hospizarbeit und Palliativmedizin

Texte 2006/2007 Download
Vorwort (Graf, Klaschik, Zenz, Wamsler, Schipanski)  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Vorwort (Sabatowski, Radbruch, Roß, Nauck, Zernikow)  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Übersichtskarte Hospizeinrichtungen in den Bundesländern  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Übersichtskarte der stationären Hospize und Palliativeinrichtungen  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Was ist Palliativmedizin?  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Was ist Hospizarbeit?  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Definitionen und Qualitätskriterien stationärer und teilstationärer Hospiz- und Palliativeinrichtungen  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Grundlagen der Tumorschmerztherapie  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Kommunikation mit Patienten und Angehörigen  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Palliativmedizin  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Hospiz- und Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Qualitätsanforderungen zur Vorbereitung Ehrenamtlicher in der Hospizarbeit  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Hospizkultur im Alten- und Pflegeheim - Indikatoren und Empfehlungen zur Palliativkompetenz  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Projekt: Hospiz macht Schule  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Entwicklungen in der Hospizarbeit - Statistik der BAG Hospiz 2004  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Auf der Suche nach neuen Begrifflichkeiten - die Stellungnahme des Ethikrates 'Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende'  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Internet und Palliativmedizin  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Literaturauswahl zu Hospiz und Palliativmedizin  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
 
Texte 2005 Download
Kooperationsvereinbarungen zwischen stationären und ambulanten Hospizen  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
„Mitgefühlt“ am Ende des Lebens: Curriculum zur Begleitung Demenzkranker  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Sorgsamkeit als Qualitätsmerkmal: Qualitätshandbuch für stationäre Hospize  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Qualität und Qualitätsentwicklung ehrenamtlicher ambulanter Hospizarbeit  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Helfen am Ende des Lebens: Hospizarbeit und Palliative Care in Europa  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates zur Strukturierung der palliativmedizinischen und -pflegerischen Versorgung  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Symptomkontrolle in der Palliativmedizin und Hospizarbeit  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Fatigue  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Gesprächsführung in der Palliativmedizin  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Palliativmedizin bei neurologischen Erkrankungen  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Pädiatrische Palliativmedizin  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Besonderheiten der Palliativbetreuung von Kindern und Jugendlichen  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Sterbebegleitung und Trauerbeistand  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
Empfehlungen der BAG Hospiz zur Patientenverfügung  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen
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1. Patientenverfügung nie ohne Vorsorgevollmacht
Die Patientenverfügung sollte in jedem Fall mit einer Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson kombiniert werden, die im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Verfassers Ansprechpartner für Ärzte und Pflegepersonal ist und die für die Durchsetzung des Verfasserwillens gegenüber Dritten sorgt. Die Patientenverfügung bildet den verbindlichen Maßstab für Entscheidungen von Bevollmächtigten.

2. Konkrete schriftliche Formulierung
Die Patientenverfügung muss allein aus Beweisgründen schriftlich (handschriftliche Unterschrift genügt) abgefasst werden. Der in der Verfügung geäußerte Wille eines Patienten ist verbindlich, wenn er sich auf die konkrete Behandlungssituation bezieht und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient die Verfügung nicht mehr gelten lassen würde.
Weil Patientenverfügungen jederzeit frei widerruflich sind, muss geprüft werden, ob im konkreten Fall Anhaltspunkte für eine Willensänderung vorliegen (Beispiel: der noch entscheidungsfähige Patient hat sich gegenüber Angehörigen in anderem Sinne geäußert, als in seiner früheren Patientenverfügung festgelegt). Um Zweifel am gemeinten Inhalt und damit Auslegungsprobleme zu vermeiden, sollte die Verfügung im Hinblick auf die Behandlungssituationen und die Anordnungen hinsichtlich durchzuführender oder zu unterlassender ärztlicher Maßnahmen so konkret wie möglich formuliert sein. In der Regel wird dies nur nach vorhergehender fachkundiger Beratung oder zu gewährleisten sein.

3. Willen zusätzlich mündlich äußern
Über den Inhalt der Patientenverfügung sollte der Verfasser mit Vorsorgebevollmächtigten und Angehörigen sprechen. So bleibt ein zu ermittelnder mutmaßlicher Wille des entscheidungsunfähigen Patienten nicht allein auf die Auslegung des Inhaltes seiner Verfügung beschränkt, sondern lässt sich zusätzlich anhand seiner früheren Äußerungen dokumentieren.

4. Aktualisieren und Anpassen
Aus einer Patientenverfügung, die in gesunden Tagen erstellt wird, sollte hervorgehen, dass der einmal geäußerte Wille immer noch dem aktuellen Willen entspricht. Diese Aktualisierung sollte regelmäßig durch eine erneute Unterschrift unter Angabe des Datums erfolgen.
Bei einer Erkrankung, die zum Tode führen kann, sollte die Patientenverfügung im Hinblick auf den zu erwartenden Krankheitsverlauf und die gewünschten ärztlichen Maßnahmen inhaltlich angepasst werden. Dies sollte nach gründlicher medizinischer Aufklärung und Beratung erfolgen.

5. Zugänglich aufbewahren
Existenz und Aufbewahrungsort einer Patientenverfügung muss Vorsorgebevollmächtigten und/oder Angehörigen bekannt sein. Sinnvoll ist auch die Hinterlegung einer Kopie beim Hausarzt und bei stationärer Aufnahme im jeweiligen Krankenhaus oder der Pflegeeinrichtung.

6. Hospizlich-palliative Begleitung verlangen
In der Patientenverfügung kann der Wunsch nach palliativen Maßnahmen und hospizlicher Begleitung konkretisiert werden. Hierfür kann mit der örtlichen Hospizbewegung Kontakt aufgenommen werden.

Fazit:
Aus der hospizlichen Praxis wissen wir, dass Sterbebegleitung ein in höchstem Maße kommunikatives Handeln erfordert. Gleiches gilt für das Abfassen einer Patientenverfügung.
Es geht nicht allein um die schriftliche Fixierung des Willens, sondern auch um den kommunikativen Prozess, aus dem sich dieser Wille bildet. Erst die Gespräche mit Angehörigen, Ärzten und anderen Menschen bilden ein Gerüst, das der Patientenverfügung Halt gibt.
Nur die Auseinandersetzung mit dem eigenen Leben wird die Möglichkeit eröffnen, Sterben so zu gestalten, dass Leben und Sterben den eigenen Willen widerspiegelt. Nahestehende und Hausarzt erhalten durch die Interaktion ein Fundament, das ihnen den mutmaßlichen Willen offen legt.

 
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Palliativmedizin und G-DRGs  Text in HTML-AnsichtText als PDF öffnen