Josef Roß, Monika MüllerIm
Mittelpunkt der Hospizarbeit stehen sterbende Menschen und deren
Angehörige mit ihren Bedürfnissen und Rechten. Sie zielt vor
allem auf Schmerztherapie, lindernde Pflege und Zuwendung. Diese
lebensbejahende Grundidee schließt aktive Sterbehilfe aus.
Hospizarbeit zeichnet sich durch 4 Schwerpunkte aus: Die psycho-soziale
Begleitung umfasst die emotionale Unterstützung der
Sterbenden und ihrer Angehörigen. Sie hilft bei der Verarbeitung
der Gefühle, die bei der Auseinandersetzung mit dem
bevorstehenden Tod auftreten. Sie unterstützt alle Betroffenen
bei der Bewältigung unerledigter Probleme. Durch spirituelle
Begleitung haben Sterbende die Möglichkeit, Raum zu finden,
sie selbst zu sein und ihr Leben bis zuletzt zu leben. Am
Lebensende stellt sich oft die Sinnfrage. Verstehen kann man den
Tod zwar nicht, man kann aber versuchen, diese Lebenserfahrung
zu bestehen. Zur Sterbebegleitung gehört im notwendigen Umfang
auch die Trauerbegleitung. Die Aufgabe der palliativen
Medizin und der palliativen Pflege ist es, Schmerzen
und andere Beschwerden, die in der letzten Lebensphase auftreten
können, zu behandeln und zu lindern und dadurch die
Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Zu Hause zu
sterben ist der Wunsch der meisten Menschen. Dies zu ermöglichen
ist das vorrangige Ziel der Hospizbewegung.
Wesentliches Element der ambulanten Hospizarbeit ist die
Sterbebegleitung durch ehrenamtliche Hospizhelferinnen. Sie
werden in speziellen Vorbereitungskursen geschult und selbst in
regelmäßigen Treffen im Sinne einer Supervision begleitet. Sie
ermöglichen durch ihre Arbeit ein Sterben zu Hause. Ambulante
Hospizdienste werden zunehmend durch hauptamtliche
Koordinatorinnen unterstützt und bieten ggf. auch palliative
Beratung an. Dies wird möglich über finanzielle Zuschüsse der
gesetzlichen Krankenkassen.
Entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär verstehen
sich stationäre Hospize daher als Ergänzung der ambulanten
Hospizarbeit. Sie sind integraler Bestandteil eines ambulanten
ehrenamtlichen Hospizdienstes (§ 1 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung
nach § 39 a S. 4 SGB V über Art und Umfang sowie zur Sicherung
der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13-03.1998, 13
i.d.F. vom 09.02.1999) und kommen zum Tragen, wenn eine
Versorgung des Sterbenskranken zu Hause nicht zu leisten ist.
Die Hospizidee kommt zunehmend auch in den Einrichtungen der
stationären Pflege und der Krankenhäuser zum Tragen. Dies
vollzieht sich einmal durch Kooperationen mit ambulanten
Diensten, aber auch durch die Entwicklungen von eigenen
Konzepten zur Begleitung von Sterbenden in den Einrichtungen.
Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren im ambulanten
Bereich auch eine breite Angebotspalette im palliativen Bereich
entwickelt. Im Zusammenhang der gesetzlichen Regelung zur
Förderung der ambulanten Hospizarbeit und zur internen
Qualitätssicherung war es deswegen notwendig geworden, die
Angebote der einzelnen Vereine und Einrichtungen zu beschreiben
und Unterscheidungsmerkmale anhand von Struktur-, Prozess- und
Ergebnisqualität zu entwickeln. In einer gemeinsamen Arbeit der
BAG Hospiz und aller 16 Landesarbeitsgemeinschaften wurden die
unterschiedlichen Angebote der ambulanten Hospizeinrichtungen
erfasst. Ergebnis ist ein Stufen-Modell, in welchem je nach
Stufe das Angebotsspektrum von Informations- und
Öffentlichkeitsarbeit, Sterbe-, Trauer- und
Angehörigenbegleitung, sowie palliative Beratung und palliative
Pflege beschrieben wird.
|