
(nach: Klaschik E, Nauck F, Radbruch L, Sabatowski R:
Palliativmedizin – Definitionen und Grundzüge. Der Internist, 41
(2000): 606-611)
Palliativstationen
Palliativstationen sind eigenständige, an ein Krankenhaus
angebundene oder integrierte Stationen.
Aufnahmekriterien: Aufgenommen werden Patienten mit einer
inkurablen fortgeschrittenen Erkrankung und Symptomen, wie z.B.
Schmerzen, anderen Symptomen oder psychosozialen Problemen, die
einer Krankenhausbehandlung bedürfen.
Aufgaben: Für die Umsetzung eines ganzheitlichen
Behandlungsansatzes mit möglichst rascher Schmerz- und
Symptomlinderung ist neben der kompetenten ärztlichen und
pflegerischen Behandlung die enge Zusammenarbeit mit
Seelsorgern, Sozialarbeiter, Psychologen, Physiotherapeuten und
anderen Berufsgruppen erforderlich. Die Entlassung des Patienten
in die häusliche Umgebung mit ausreichender Symptomkontrolle ist
das Ziel der Behandlung.
Personelle Voraussetzungen: Ärztliche Präsenz über 24
Stunden muss sichergestellt sein. Der Personalschlüssel sollte
1,2-1,4:1 (Krankenpflege: Patient) sein. Für 8-10 Betten ist
eine Arztstelle vorzusehen.
Räumliche Voraussetzungen: Palliativstationen sollten
eigenständige Einheiten sein und eine Größe zwischen 8 und 12
Betten haben. Die Station sollte etwas je zur Hälfte über Ein-
und Zweibettzimmer verfügen. Eine wohnliche Gestaltung der
Patientenzimmer und der anderen Räume ist notwendig, um
möglichst wenig an einen routinemäßigen Krankenhausbetrieb zu
erinnern. Dazu gehören deswegen auch ein Wohnzimmer mit
Kochgelegenheit und, wenn realisierbar, eine Terrasse oder ein
Balkon und Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige.
Selbstverständlich gehören zu einer Palliativstation noch
Funktionsräume, wie behindertengerechtes Bad, Dienstzimmer,
Arzt- mit Behandlungszimmer und eine Besprechungsraum.
Organisatorische Einbindung: In der Regel sind
Palliativstationen eigenständige Stationen mit größtmöglicher
Autonomie, d.h. Arzt und das Krankenpflegepersonal sind
ausschließlich für diese Patienten zuständig. Die
Palliativstation sollte von einer medizinischen Fachdisziplin
organisiert und geleitet werden, die zu interdisziplinärer
Zusammenarbeit verpflichtet ist.
Stationäre Hospize
Hospize sind eigenständige Häuser, die in der Regel über eine
eigenständige Organisationsstruktur verfügen.
Aufnahmekriterien: In Hospizen werden schwerstkranke
und sterbende Menschen mit einer inkurablen, fortschreitenden
und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter
Lebenserwartung betreut, bei denen eine stationäre Behandlung im
Krankenhaus nicht erforderlich ist und eine ambulante Betreuung
nicht möglich ist.
Aufgaben: Der Schwerpunkt liegt in der Überwachung von
Schmerztherapie, der Symptomkontrolle und in der
palliativ-pflegerischen, psychosozialen und spirituellen
Betreuung.
Personelle Voraussetzungen: In einem Hospiz wird
palliativmedizinisch geschultes hauptamtliches Personal durch
ehrenamtliche Mitarbeiter ergänzt. Gegenwärtig wird die
ärztliche Betreuung überwiegend durch niedergelassene Ärzte
sichergestellt. Die leitende Pflegekraft muss in
Palliativmedizin und -pflege geschult sein (vgl.
Rahmenvereinbarung nach § 39a Satz 4 SGB V über Art und Umfang
sowie zur Sicherung der Qualität der stationären
Hospizversorgung vom 13.3.1998).
Tageshospiz
Das Tageshospiz ist in der Regel einem Hospiz zugeordnet,
kann jedoch auch als eigenständige Institution betrieben werden.
Aufgaben: Die Aufgaben eines Tageshospizes umfassen die
palliativ-pflegerische bzw. -medizinische und psychosoziale
Betreuung von Patienten und deren Angehörigen. Ein wesentlicher
Aspekt ist die Entlastung und Unterstützung des Patienten bzw.
seiner Angehörigen, so dass der Patient möglichst lange in
seiner häuslichen Umgebung bleiben kann. Die ärztliche Betreuung
erfolgt überwiegend durch die Hausärzte.
Personelle Voraussetzungen: Palliativmedizinisch
geschultes hauptamtliches Personal, ergänzt durch ehrenamtliche
Mitarbeiter. |