Frank
Elsner, Lukas RadbruchPalliativmedizin hat sich in den
vergangenen zwei Jahrzehnten zu einem eigenständigen Fach in der
Medizin entwickelt. Die notwendigen Kompetenzen (Kenntnisse,
Fähigkeiten und Haltungen), die insbesondere im Umgang mit
unheilbar erkrankten Menschen erforderlich sind, werden in den
etablierten medizinischen Disziplinen bislang unvollständig
vermittelt. So ergibt sich ein spezieller Qualifizierungsbedarf
für die Palliativmedizin, dem durch das Erstellen von Curricula
sowohl für Studenten (Ausbildung) als auch für Fachärzte
(Zusatz-Weiterbildung) Rechnung getragen wurde. Die Curricula
der Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin und der Grundlagen
der Palliativmedizin für Studierende der Medizin sind sowohl
das Ergebnis langjähriger palliativmedizinischer Lehrerfahrung
in Deutschland als auch Resultat der Auseinandersetzung mit
Konzepten aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.
Übereinstimmend zeigt sich, dass eine angemessene
Differenzierung der prä- und postgraduierten Qualifikation nicht
durch Vermittlung unterschiedlicher Inhalte, sondern durch die
abgestufte Intensität der Auseinandersetzung mit den
entsprechenden Themen erreicht wird. Daher sind die curricularen
Empfehlungen für Studenten und Ärzte thematisch gleich
gegliedert und umfassen folgende, in den übergeordneten Lehr-
und Lernzielen formulierten Bereiche: Behandlung von Schmerzen
und anderen belastenden Symptomen, Auseinandersetzung mit
psychologischen, sozialen und spirituellen Aspekten, ethische
und rechtlichen Fragestellungen, Kommunikation, Teamarbeit und
Selbstreflexion. Die neue (Muster-) Weiterbildungsordnung der
Bundesärztekammer (BÄK) mit der Zusatz-Weiterbildung
Palliativmedizin wurde im Sommer 2003 veröffentlicht. In
Anlehnung an diese Muster-Weiterbildungsordnung wurden aus
bestehenden Fortbildungsangeboten anerkannte
Weiterbildungsmaßnahmen bzw. -kurse entwickelt. Inhalte dieser
Weiterbildungsmaßnahmen basieren auf Grundlage des Curriculums
für die ärztliche (Zusatz-) Weiterbildung Palliativmedizin der
Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Die neue
ärztliche Approbationsordnung bietet des Weiteren die
Möglichkeit, palliativmedizinische Inhalte in die ärztliche
Ausbildung (=studentische Lehre) zu integrieren. Für diese
Ausbildung liegen ebenfalls Muster-Curricula der DGP vor, die
schon 2003 an die Studiendekane aller medizinischen Fakultäten
in Deutschland verschickt wurden. In den Weiterbildungskursen
für Ärzte bringen alle Teilnehmer Erfahrungen und Wissen mit und
können in der Gruppe Unterstützung suchen, um innovative
Strategien zu entwickeln, Veränderungsprozesse zu initiieren und
neue Strukturen aufzubauen. Neben der Vermittlung von
evidenz-basiertem Wissen höchst-möglichen Grades spielt das
Erfahrungswissen der praktisch tätigen Referenten eine tragende
Rolle. Ziel der Kompetenzentfaltung in der Palliativmedizin ist
ein sicherer und reflektierter Umgang mit den somatischen,
seelischen, sozialen und spirituellen Fragen und Problemen,
denen Schwerkranke und Sterbende mit ihren Angehörigen
ausgesetzt sind. Zusätzlich zur Wissensvermittlung stellt der
konkrete Umgang mit den Belastungen und Herausforderungen in
Grenzsituationen einen zentralen Aspekt der Qualifizierung dar.
Hier können entsprechende Erfahrungen reflektiert werden. Der
Austausch der Teilnehmenden untereinander sowie mit den
Lehrenden trägt dazu bei, mehr Sicherheit bei der Behandlung
unheilbar erkrankter Menschen zu gewinnen. Neben kognitiven
Prozessen soll auch der reflektierte Umgang mit den eigenen
Gefühlen, Bedürfnissen und Ängsten unterstützt werden. Der
Umfang dieser Weiterbildungskurse beträgt 4 Wochen. Der ersten
Woche einer eher Theorie-orientierten Kurs-Weiterbildung folgen
drei weitere Fallseminar-Wochen. In einer dieser drei Wochen
wird der Schwerpunkt auf Kommunikation, psychosoziale Aspekte,
soziales Umfeld und Symptomkontrolle gelegt, in einer anderen
auf ethische Fragestellungen, den Umgang mit Trauer und
ebenfalls auf Symptomkontrolle. In der abschließenden vierten
Wochen werden die Teilnehmer gebeten, eigene konkrete
Fallbeispiele von Patienten mit komplexen Fragestellungen in
schriftlicher Form vor Beginn der Weiterbildungswoche
einzureichen, die dann unter Moderation der Kursleiter
aufgearbeitet werden. Die detaillierten Anforderungen zum
Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin können und sollen
an dieser Stelle nicht beschrieben werden, sie können bei den
jeweiligen Landesärztekammern oder bei der DGP erfragt werden.
Ein wesentliches Ziel ist auch, Palliativmedizin flächendeckend
und bedarfsgerecht zu etablieren. In allen Bereichen unserer
Gesundheitsversorgung sind Ärztinnen und Ärzte in
unterschiedlichem Ausmaß mit schwerkranken und sterbenden
Menschen konfrontiert. Analog zu einer abgestuften
bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung ist es notwendig, eine
gleichfalls abgestufte und an der Praxis orientierte Aus-, Fort-
und Weiterbildung in Palliativmedizin anzubieten. In vielen
Ärztekammern und Fachgesellschaften wird erörtert, wie Ärzte im
ambulanten hausärztlichen Bereich, aber auch Fachärzte im
ambulanten und stationären Sektor motiviert werden können, die
Kurs-Weiterbildung (erste Woche des oben beschriebenen Kurses)
im Sinne einer Basisqualifizierung zu absolvieren, um den
Anforderungen der Regelversorgung besser begegnen zu können. Die
Zusatzbezeichnung Palliativmedizin sollte obligatorisch für alle
Ärztinnen und Ärzte sein, die in spezialisierten
palliativmedizinischen Einrichtungen tätig sind. Studierende
sollten die allgemeinen Regeln ärztlichen Verhaltens gegenüber
dem Patienten unter Berücksichtigung insbesondere auch ethischer
Fragestellungen kennen, sich der Situation entsprechend zu
verhalten wissen und zu Hilfe und Betreuung auch bei chronisch
und unheilbar Kranken sowie Sterbenden fähig sein. Um
unheilbar kranken und sterbenden Patienten die ihnen angemessene
Versorgung zu ermöglichen, ist es geboten, Palliativmedizin als
Pflicht- und Prüfungsfach an den medizinischen Fakultäten
einzuführen. An den Universitäten Aachen, Bonn, Göttingen, Jena,
Köln und München wurde Palliativmedizin als Pflichtfach bereits
implementiert, an anderen Universitäten wird Palliativmedizin
als Vorlesungsreihe oder Wahlfach angeboten. Der Unterricht in
Palliativmedizin erfordert einen Verantwortlichen mit
palliativmedizinischer Fachkompetenz und Praxisbezug, der je
nach Unterrichtsform und Thematik eine unterrichtende oder
flankierende Funktion haben kann. Kontinuität im Studienablauf,
Stringenz in der Gestaltung der Unterrichtseinheiten sowie
problem- oder reflexionsorientiertes Lernen müssen gewährleistet
werden. Zukünftiges Ziel sollte sein, akademische Zentren weiter
zu stärken, Forschungsaktivitäten anzustoßen und akademisch
ausgerichtete Qualifizierungsangebote sowie die
Weiterentwicklung des Faches voranzutreiben. Da an
deutschsprachigen Universitäten bisher nur einige wenige
Lehrstühle für Palliativmedizin bestehen, hat nach dem Vorbild
des Kurses Palliative Care Education and Practice der
Harvard Medical School in Boston im August 2006 in Bayern ein
ähnlicher Kurs zur Förderung der studentischen Lehre in
Palliativmedizin stattgefunden. Die deutschen Absolventen und
die Leiter des Harvard-Kurses haben diesen Kurs mit
Unterstützung der Deutschen Krebshilfe angeboten, um mit den an
der ärztlichen Ausbildung interessierten Kolleginnen und
Kollegen inhaltliche und didaktische Fragestellungen zu erörtern
und gemeinsam Strategien für die Implementierung und
Durchführung von palliativmedizinischer Lehre an Universitäten
zu erarbeiten. Langfristig bleibt jedoch die Einrichtung von
weiteren Lehrstühlen an deutschen Universitäten für die
Etablierung der Palliativmedizin in der ärztlichen Ausbildung
(aber auch in Forschung und Krankenversorgung) oberstes Ziel. |