Boris
Zernikow, Wilma Henkel, Andrea MenkeEinleitung
Die Association for Children with life-threatening or
terminal Conditions and their Families (ACT) definiert
palliative Versorgung bei Kindern und Jugendlichen als eine “…
aktive und umfassende Versorgung, welche physische, emotionale
und spirituelle Elemente umfassend beinhaltet. Ziel ist die
Verbesserung der Lebensqualität des Kindes und die Unterstützung
der Familie. Dies beinhaltet die Behandlung von belastenden
Symptomen und die Bereitstellung von Unterstützung und
Versorgung am Lebensende sowie Trauerbegleitung nach dem Tod des
Kindes.“ (1) Palliativversorgung schließt Palliativmedizin,
Palliativpflege und Hospizversorgung (ambulant und stationär)
ein (2) und wird im Deutschen synonym für den englischen
Terminus „palliative care“ verwendet.
Zur Unterscheidung der besonderen Bedürfnisse und Bedarfe der
betroffenen Kinder und Familien hat sich die Einteilung der ACT
bewährt.
Gruppe 1
Lebensbedrohliche Erkrankungen, für die kurative Therapien
existieren, aber ein Therapieversagen wahrscheinlich ist. Eine
palliative Versorgung kann während der Phase eines unklaren
Therapieerfolges oder bei Therapieversagen notwendig sein.
Beispiele: Krebs, irreversibles Organversagen von Herz, Leber,
Nieren Kinder/Jugendliche in Langzeitremission oder nach
erfolgreicher kurativer Therapie gehören nicht in diese Gruppe.
Gruppe 2
Erkrankungen, bei denen langandauernde intensive Behandlungen
das Ziel haben, das Leben zu verlängern und die Teilnahme an
normalen kindlichen Aktivitäten zu ermöglichen, aber ein
vorzeitiger Tod wahrscheinlich ist. Beispiele: Zystische Fibrose,
Muskeldystrophie
Gruppe 3
Fortschreitende Erkrankungen ohne therapeutische Optionen, bei
denen häufig über viele Jahre eine ausschließlich palliative
Therapie durchgeführt wird. Beispiele: Zeroidlipofuszinosen,
Mucopolysaccaridosen
Gruppe 4
Erkrankungen mit schweren neurologischen Behinderungen, die
Schwäche und Anfälligkeit für gesundheitliche Komplikationen
verursachen und sich unvorhergesehenerweise verschlechtern
können, aber üblicherweise nicht als fortschreitend angesehen
werden. Beispiele: schwere Mehrfachbehinderungen wie z.B. bei
Hirn- oder Rückenmarkserkrankungen (inklusive einiger Kinder mit
schwerer Zerebralparese)
Gegenwärtig leben in Deutschland ca. 22.600 Kinder und
Jugendliche mit lebensverkürzenden Krankheiten. Jährlich sterben
1.500 bis 3.000 junge Patienten an „chronischen“ oder „lebenslimitierenden“
Erkrankungen.
Stationäre Kinderpalliativmedizin
Es gibt in Deutschland keine einzige Kinderpalliativstation.
Stationäre Kinderhospize
1990 wurde der Deutsche Kinderhospizverein e.V. gegründet (www.deutscherkinderhospizverein.de),
der 1998 das erste deutsche Kinderhospiz – „Balthasar“ in Olpe –
eröffnen konnte. Parallel wurden ambulante Kinderhospizdienste
aufgebaut. Letzteres ist momentan das Hauptanliegen des
Vereines. Mittlerweile bestehen in Deutschland sieben stationäre
Kinderhospize: Berlin, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hamburg, Olpe,
Syke b. Bremen und Wiesbaden. Der Bundesverband Kinderhospiz,
der im Jahre 2002 gegründet wurde, ist ein Zusammenschluss
ambulanter und stationärer Kinderhospize (www.bundesverband-kinderhospiz.de).
Kinderhospize bieten insbesondere eine Entlastungspflege für
Familien an, die Kinder mit lebenslimitierenden Krankheiten zu
Hause versorgen – in der Regel können Eltern und Geschwister mit
aufgenommen werden. In vielen stationären Hospizen existieren
für sie individuelle Betreuungsangebote. Selten kommt es auch
dazu, dass Kinder in den deutschen Kinderhospizen versterben. Es
ist erklärtes Ziel der deutschen Kinderhospize, dass Kinder
möglichst im familiären Umfeld, also zu Hause, versterben.
Kinderhospize haben -- außer in der Begrifflichkeit -- wenig
Ähnlichkeit mit Erwachsenenhospizen, in denen Menschen mit
vornehmlich Tumorerkrankungen in ihren letzten Lebenswochen oder
Lebensmonaten aufgenommen werden. Kinder in Kinderhospizen
leiden meist an Stoffwechsel- oder neurodegenerativen
Erkrankungen. Kinder mit Krebserkrankungen machen weniger als 1
% der Aufnahmen aus.
Die Finanzierung der stationären Hospizarbeit ist im §39 SGB
V geregelt. Allerdings berücksichtigen die Regelungen dort nicht
die Besonderheiten der stationären Kinderhospizarbeit:
Eltern/Geschwisterarbeit wird nicht finanziert, ebenso sind
Mehrfachaufenthalte problematisch.
Der Bedarf an Kinderhospizbetten in Deutschland scheint
gedeckt zu sein. Einige Kinderhospize haben schon jetzt
Belegungsprobleme. Weitere (stationäre) Kinderhospize werden
momentan in Deutschland nur noch in den neuen Bundesländern und
Bayern benötigt – geplant sind sie in Memmingen (Bayern) und
Nordhausen (Sachsen-Anhalt).
Ambulante Kinderhospize
Für die Versorgung betroffener Kinder und ihrer Familien ist
jetzt der Aufbau von weiteren ambulanten
Kinderhospizdiensten wichtig. Ambulante Kinderhospizdienste
sehen ihre Aufgabe vornehmlich in der Begleitung der Familie
durch praktische und emotionale Unterstützung im Alltag.
Ambulante kinderpalliativmedizinisch- und pflegerische
Versorgung
Die pädiatrische palliativmedizinische und -pflegerische
Versorgung als aktive und umfassende Versorgung, die physische,
emotionale, soziale und spirituelle Bausteine miteinander
verbindet, entwickelte sich zunächst ausschließlich im Bereich
der Kinderonkologie. Das Ziel einer höchstmöglichen
Lebensqualität für das Kind und der umfassenden Unterstützung
der Familie wurde in Deutschland von 1983 an modellhaft vom
externen Kinderkrankenpflegedienst an der Charité in Berlin
angestrebt. In Deutschland existiert außerhalb von
Modellprojekten noch kein ambulanter Kinderpalliativdienst.
Kinderärzte/-ärztinnen und Kinderkrankenschwestern/-pfleger
einiger kinderonkologischer Abteilungen betreuen ihre Patienten
auch in Palliativsituationen zu Hause medizinisch und
pflegerisch. Vor allem die medizinische Betreuung wird
vornehmlich in unbezahlten Überstunden geleistet.
1999 konnte durch die Unterstützung der Deutschen José
Carreras Leukämie Stiftung e.V. an der Universitätskinderklinik
Bonn ein klinikgestützter Kinderpalliativdienst eingerichtet
werden. Vergleichbare klinikgestützte pädiatrische Palliative
Care Teams sind mittlerweile -- nach Wissen der Autoren -- auch
an den kinderonkologischen Abteilungen der
Universitätskinderkliniken Münster, Dresden, Düsseldorf und
Hamburg etabliert. Dort versorgen Kinderkrankenschwestern,
unterstützt durch Kinderärzte/innen, onkologisch erkrankte
Kinder in Palliativsituationen im häuslichen Umfeld. Es besteht
ein dringender Regelungsbedarf hinsichtlich der Finanzierung
dieser Teams beispielsweise durch Fallpauschalen.
Ein Indiz für den Versorgungsnotstand in
Kinderpalliativmedizin sind Anfragen aus dem ganzen
deutschsprachigen Raum bzgl. Hilfe bei der Versorgung von
Kindern in Palliativsituationen, welche an das Vodafone
Stiftungsinstitut für Kinderschmerztherapie und pädiatrische
Palliativmedizin in Datteln oder die Koordinationsstelle für
Pädiatrische Palliativmedizin in Bayern am Dr. von Haunersches
Kinderspital in München herangetragen werden.
Ausbildung / Weiterbildung
Die palliative Versorgung von Kindern ist ein so spezifisches
Thema, dass es eher in die Weiterbildung (Kinderarzt,
Kinderkrankenschwester, Psychologe, Sozialpädagoge/-arbeiter)
gehört, als in das Grundstudium oder die Ausbildung. Da dem Fach
Pädiatrie im Curriculum des Medizinstudiums nur ein recht
beschränkter Raum gewährt wird, es aber über zahlreiche Facetten
verfügt, die während der Studentenausbildung hinreichend
abgedeckt werden müssen, ist eine Stoffausweitung bezogen auf
pädiatrische Palliativmedizin im Rahmen des Medizinstudiums
nicht praktikabel.
Im Auftrag der Landesregierung NRW und in Zusammenarbeit mit
der Ansprechstelle im Land Nordrhein-Westfalen zur Pflege
Sterbender, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung (ALPHA), dem
Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V., dem
Bundesverband häusliche Kinderkrankenpflege e.V., dem
Bundesverband Kinderhospiz e.V., der Deutschen Gesellschaft für
Palliativmedizin, dem Deutschen Kinderhospizverein e.V., der
Deutschen Kinderkrebsstiftung, dem Verein eigenes leben - Hilfen
für Kinder mit Schmerzen oder lebensverkürzenden Erkrankungen
e.V. und der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und
Hämatologie (GPOH) wurde vom Vodafone Stiftungsinstitut für
Kinderschmerztherapie und Pädiatrische Palliativmedizin (IKP)
an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik in Datteln -
Universität Witten/Herdecke das Curriculum
„Zusatzweiterbildung Palliativversorgung von Kindern und
Jugendlichen für Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen,
Kinderärztinnen und -ärzte und psychosoziale Mitarbeiter“
erstellt (3). Eine an diesem Curriculum orientierte 200 Stunden
umfassende Weiterbildung in Pädiatrischer Palliativversorgung
wird seit April 2005 vom IKP Datteln in Kooperation mit eigenes
leben e.V. angeboten.
Darüber hinaus gibt es vielfältige Fortbildungsangebote vom
Deutschen Kinderhospizverein, dem Bundesverband Kinderhospiz und
den einzelnen ambulanten und stationäre Kinderhospizen (z.B. zur
Trauerbegleitung, Geschwisterarbeit etc.)
Qualitätssicherung in der ambulanten/stationären
pädiatrischen Palliativmedizin und Hospizversorgung
Nach Wissen der Autoren existiert eine strukturell verankerte
und hochwertige Kinderpalliativmedizin in Deutschland fast
ausschließlich im Rahmen von Modellprojekten. Ein Instrument der
Qualitätssicherung könnte die Dokumentation der hospizlichen und
palliativmedizinischen sowie pflegerischen Versorgung mit Hilfe
eines modifizierten Erwachsendokumentationssystem
(Kerndokumentation in der pädiatrischen Palliativversorgung –
Kern-PäP) sein. Diese Dokumentation ist so angelegt, dass die
Qualität der Betreuung lückenlos nachvollziehbar wird. Die
Entwicklung von Kern-PäP zu einem bundesweiten
Qualitätssicherungsinstrument wird von der Deutschen
Kinderkrebsstiftung finanziert. Kern-PäP kann über die
Autoren kostenfrei bezogen werden. Im Kinderhospiz Olpe wurden
erste sehr positive Erfahrungen mit Kern-PäP gemacht.
Fazit
Während auf dem Gebiet der Kinderhospizarbeit schon gewisse
Erfolge erzielt worden sind, steckt die Kinderpalliativmedizin
noch in den Kinderschuhen. So sterben immer noch Kinder in
Krankenhäusern, die zuhause sein möchten, oder sie leiden bis
zum Schluss an eigentlich beherrschbaren belastenden Symptomen.
Von dem Ziel, allen Kindern in Deutschland einen „guten Tod“ zu
ermöglichen („… ein annehmbarer oder guter Tod ist einer, der
frei ist von vermeidbarem Stress und Leiden für den Patienten,
seine Familie und die Versorgenden; er geschieht im Einvernehmen
mit den Wünschen des Patienten und seiner Familie und
berücksichtigt anerkannte ethische und kulturelle Werte sowie
medizinische Standards„) sind wir noch weit entfernt.
Literatur
- ACT (1997) A guide to the development of
children’s palliative care services. Statement of the Joint
Working Party ACT/RCPCH Association for Children with
Life-threatening or Terminal Conditions and their Families,
Royal College of Paediatrics and Child Health.
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
(DGP) (2003) Definitionen der Deutschen Gesellschaft für
Palliativmedizin.
www.dgpalliativmedizin.de
- Henkel W, Zernikow B (2005) Curriculum
„Zusatzweiterbildung Palliativversorgung von Kindern und
Jugendlichen für Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen,
Kinderärztinnen und -ärzte und psychosoziale Mitarbeiter“ Hrsg:
Institut für Kinderschmerztherapie und Pädiatrische
Palliativmedizin, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln
und ALPHA – Ansprechstelle im Land Nordrhein-Westfalen zur
Pflege Sterbender, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung –
Landesteil Westfalen
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